Gemeindeverwaltung Obergurig
Hauptstraße 24
02692 Obergurig
Gemeindeverwaltung Obergurig - Hornja Hórka

Gemeinde Obergurig

Hornja Hórka

Telefon:
035938 586 0
Telefax:
035938 586 20
E-Mail:
gemeindeamt@obergurig.de

Hinweise zur Beantragung des Personalausweises / Reisepases

Gemeindeverwaltung Obergurig - Hornja Hórka

Rechtzeitig an die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente denken!

Wann haben Sie eigentlich zuletzt auf Ihr Ausweisdokument geschaut?

Oft fällt erst kurz vor einer Reise oder einem Behördengang auf, dass das Dokument bereits abgelaufen ist. Beantragen Sie neue Ausweisdokumente daher rechtzeitig, da die Herstellung mehrere Wochen dauern kann. Für Reisen ins Ausland benötigen auch Kinder ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.

 

Sollten Sie feststellen, dass Ihr Dokument seine Gültigkeit verloren hat, müssen Sie folgendes zur Beantragung beachten:

Personalausweis

Deutsche Staatsangehörige ab Vollendung des 16. Lebensjahres unterliegen der Ausweispflicht.

Diese wird durch einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass erfüllt.

Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass zur Antragstellung eine persönliche Vorsprache notwendig ist.

Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag zu unterschreiben.

 

Gültigkeit:

  6 Jahre: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind

10 Jahre: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind

 

Es werden folgende Unterlagen zur Beantragung benötigt:

 – Geburtsurkunde (ggf. erforderlich)

– ein digitales Passfoto (Papierfotos sind nicht mehr zulässig), digitale Lichtbilder können bei zertifizierten Fotostudios erstellt und sicher an die Behörde übertragen werden

  Alternativ können elektronischen Lichtbilder direkt im Einwohnermeldeamt aufgenommen werden (Gebühr 6,00 Euro)

– bisheriger Personalausweis, eventuell Reisepass

 

Gebühr:

Personen unter 24 Jahren: 27,60 Euro

Personen ab 24 Jahren: 46,00 Euro

 

Zusätzlich zur Beantragung bei Personen unter 16 Jahren/ Zustimmung und Sorgerecht:

Das persönliche Erscheinen des Kindes und der Sorgeberechtigten ist erforderlich.

 

– bei gemeinsamen Sorgerecht müssen grundsätzlich beide Sorgeberechtigten zustimmen. Ist ein Elternteil verhindert, kann eine schriftliche Vollmacht mit Ausweiskopie vorgelegt werden.

– leben Eltern (verheiratet, geschieden, ledig), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, dauernd getrennt, beantragt der Elternteil das Dokument, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Hauptwohnung)

– bei ledigen, alleinstehenden Müttern, ist vom alleinigen Antragsrecht auszugehen

– bei ledigen, alleinstehenden Vätern, ist die Vorlage des alleinigen Sorgerechts notwendig

 

Reisepass (ePass)

Ob Sie für eine Reise ins Ausland einen Reisepass benötigen, hängt vom jeweiligen Reiseland ab. Manchmal genügt auch der Personalausweis, in einigen Fällen ist aber auch ein Visum notwendig. Sie sollten sich daher rechtzeitig informieren, welche Dokumente Sie brauchen und wie lange diese bei der Einreise noch gültig sein müssen.

Die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Ausweispflicht erfüllen Sie auch mit dem Besitz eines Reisepasses. Im Gegensatz zum Personalausweis ist im Reisepass jedoch nicht Ihre vollständige Wohnanschrift angegeben, sondern nur Ihr Wohnort.

Bitte beachten Sie, dass zur Antragstellung eine persönliche Vorsprache notwendig ist.

Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag zu unterschreiben.

Denken Sie daran, Ihr Dokument rechtzeitig zu beantragen, die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt derzeit bis zu 6 Wochen.

 

Gültigkeit:

  6 Jahre: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind

10 Jahre: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind

 

Es werden folgende Unterlagen zur Beantragung benötigt:

 – Geburtsurkunde (ggf. erforderlich)

– ein digitales Passfoto (Papierfotos sind nicht mehr zulässig), digitale Lichtbilder können bei zertifizierten Fotostudios erstellt und sicher an die Behörde übertragen werden.

  Alternativ können elektronischen Lichtbilder direkt im Einwohnermeldeamt aufgenommen werden (Gebühr 6,00 Euro)

– bisheriger Personalausweis, eventuell Reisepass

 

Gebühr:

Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro

Personen ab 24 Jahren: 70,00 Euro

  

Zusätzlich zur Beantragung bei Personen unter 18 Jahren/ Zustimmung Sorgerecht:

 – siehe Personalausweis

Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, kann dieser im Expressverfahren beantragt werden.

Bei Antragstellung bis 11 Uhr wird der Reisepass in der Regel innerhalb von 4 Werktagen geliefert.

 

Für die Express-Herstellung wird zusätzlich zur regulären Passgebühr eine Zusatzgebühr in Höhe von 32,00 Euro erhoben wird.

Alle Gebühren für die Dokumente müssen sofort bei Antragstellung beglichen werden. Die Bezahlung kann mit Bargeld oder per Girocard erfolgen. Eine Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.

Alle aktuellen Informationen zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de

 M. Gawrilow

Einwohnermelde- und Passamt

Zurück